Kreis Waldshut (hüf) Die Ausgangssperre im Landkreis Waldshut beginnt erst in der Nacht auf Montag. Ab null Uhr dürfen sich dann Personen nur noch mit einem triftigen Grund außerhalb ihrer Wohnung beziehungsweise ihres Grundstücks aufhalten. Dies teilte das Landratsamt am Samstag mit.

Die Einführung der „Bundes-Notbremse“ sorgt dafür, dass bislang geltenden Verordnungen des Landes Baden-Württemberg angepasst weurden. Durch die Novelle des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene sollen möglichst einheitliche Vorgaben für die Bekämpfung des Corona-Virus geschaffen werden.

Durch diese „Bundes-Notbremse“ ändern sich die zu Grunde gelegten 7-Tage-Inzidenzwerte. Bisher gab das Landratsamt Waldshut in seinen Tagesmeldungen einen entsprechenden Wert an. In dem waren zusätzlich zu den PCR-Tests auch die Schnelltests enthalten. Das Landesgesundheitsamt (LGA) hingegen legte für seine Berechnungen alleine die PCR-Tests zu Grunde. Dies führte zu Abweichungen des rechnerisch ermittelten Inzidenzwertes, der angibt, wie viele Menschen, bezogen auf 100 000 Personen, sich innerhalb der vergangenen sieben Tage mit dem Corona-Virus frisch ansteckten. Verbindlich war bislang ausschließlich die vom LGA in Stuttgart berechnete und veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz, auf die sich die Verordnungen des Landes stützten.

Künftig muss für die „Bundes-Notbremse“ eine Inzidenz von mindestens 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ab dem 21. April vorliegen. Grundlage dafür ist nun die vom Robert Koch-Institut (RKI) ermittelte 7-Tage-Inzidenz. Die lag demnach am 21. April unter 100, nämlich bei 93,0 vom 22. bis 24. April aber wieder über der Schwelle von 100, nämlich bei 111,7 am 22. April, bei 107,6 am 23. April und bei 109,4 am 24. April.

Weil in Baden-Württemberg die bisherigen Landesregelungen ohne Übergangsfristen abgeschafft wurden, besteht an diesem Wochenende bis Sonntag, 24 Uhr keine Ausgangsbeschränkung weder nach der bisherigen Landes-, noch nach der Bundes-„Notbremse“.

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