Region Klettgau (hüf) Ab Mittwoch ist der „kleine Grenzverkehr“ zwischen der Schweiz und Deutschland wieder ein erhebliches Stück stärker eingeschränkt. Die Eidgenossen können nicht mehr zum Shopping über die Grenze, die Deutschen nicht mehr zum Skifahren in die Schweizer Alpen.

Die Erfahrungen aus dem ersten Lockdown hielt die Politik in Baden-Württemberg bislang davon ab, die Grenzen zur Schweiz (und zu Frankreich) vollständig zu schließen. Die Ausgangssperre ab 20 Uhr sowie der Beschränkung der geöffneten Läden auf hauptsächlich Supermärkte und Apotheken senkte die Attraktivität für den Einkaufstourismus nicht ausreichend.

Nach wie vor sind die Parkplätze beispielsweise in der Kreisstadt mit Fahrzeugen, teils in der Innerschweiz zugelassen, sehr gut belegt. Umgekehrt zogen geöffnete Lokale und Geschäfte bislang Kundschaft aus Baden-Württemberg an. Die Ausnahmen der Quarantäneregeln erlaubten dies, wenn der Aufenthalt weniger als 24 Stunden dauerte.

Die Infektionslage lässt dies jedoch nicht mehr zu. Im Landkreis Waldshut beispielsweise traten seit Freitag, 18. Dezember, über 200 Infektionsfälle je 100 000 Einwohner auf (7-Tage-Inzidenz). Außerdem gilt die Schweiz bereits seit Ende Oktober als Corona-Risikogebiet. Der kleine Grenzverkehr aus touristischen Gründen oder zum Einkaufen ist dem Großteil der Bevölkerung am Hochrhein längst nicht mehr zu vermitteln. Beim Blick auf die Infektionskarte sind es vor allem die Städte und Gemeinden entlang der Grenze, in denen sich das höchste Infektionsgeschehen der Region abspielt.

Nun wird der Grenzverkehr in der Region weiter reduziert. Die quarantänefreie Ein- und Ausreise berührt hingegen bislang nicht Pendler, Schüler und Studenten, lässt noch immer Besuche beim Arzt oder Besuche im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht für Kinder bei Geschiedenen zu. Grenzüberschreitende Partnerschaften sind ebenfalls von der zehntägigen Quarantänepflicht ausgenommen, ebenso wie Durchreisende.

Die Einzelheiten zu weiteren Ausnahmen und Personengruppen enthält die am Dienstag erlassene Corona-Verordnung zur Einreise-Quarantäne des Landes Baden-Württemberg. Ein PDF mit dem genauen Wortlaut ist hier zu finden:

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